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   OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01   

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https://dejure.org/2001,16395
OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01 (https://dejure.org/2001,16395)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.04.2001 - 7 MN 1524/01 (https://dejure.org/2001,16395)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. April 2001 - 7 MN 1524/01 (https://dejure.org/2001,16395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ladenschluss-Ausnahmeregelung - zur Antragsbefugnis eines Konkurrenten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs 1 LadSchlG; § 47 Abs 6 VwGO; Art 12 GG; Art 14 GG
    Antragsbefugnis; Arbeitsschutz; Berufsfreiheit; Drittschutz; einstweilige Anordnung; Konkurrent; Ladenschluss; Ladenschluss-Ausnahmeregelung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Wettbewerbsbeeinträchtigung; Wettbewerbsfreiheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 584
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01
    Nur in dieser Hinsicht, also im Zusammenhang mit seinem arbeitsschutzrechtlichen Gehalt, dient das Ladenschlussgesetz nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Sicherung der Wettbewerbsneutralität (Urt. v. 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 172; vgl. ferner VGH München, Urt. v. 30.08.1984 - 22 N 84 A. 1515 -, NJW 1985, 1180; Stober (Hrsg.), LadSchlG, 4. Aufl., Rn. 31 zu § 14).

    Ob die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, Art. 12 GG schütze vor berufs- und gewerbespezifischen staatlichen Eingriffen, nicht aber vor einem hoheitlichen Handeln, das allenfalls Konkurrenten einen Wettbewerbsvorsprung verschaffe (Urt. v. 23.03.1982, a.a.O., S. 173) in dieser Allgemeinheit noch uneingeschränkt Bestand hat, erscheint im Hinblick auf neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zweifelhaft.

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01
    An dieser grundsätzlichen Zielrichtung des Arbeitnehmerschutzes hat sich auch nach Erlass des Arbeitszeitgesetzes im Jahre 1994 nichts geändert (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 CN 1.98 -, GewArch 1999, 168).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01
    Danach ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht nur dann berührt, wenn staatliche Maßnahmen mit berufsregelnder Tendenz vorgenommen werden, sondern auch, wenn sie als nicht bezweckte aber voraussehbare und in Kauf genommene Nebenfolge eine schwerwiegende Beeinträchtigung der beruflichen Betätigungsfreiheit bewirken (vgl. Urt. v. 07.12.1995 - 3 C 23.94 -, NJW 1996, 3161 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97

    Betreiber von Verkaufsstellen; Rüge ; Verletzung; Rechtsverordnung; Konkurrent;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01
    Nach dieser neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein beachtlicher Grundrechtseingriff unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsfreiheit zwar nicht erst dann vor, wenn durch die hoheitliche Maßnahme die Fähigkeit des Betroffenen, sich als verantwortlicher Unternehmer wirtschaftlich zu betätigen, beeinträchtigt wird (anders nach wie vor zu § 8 Abs. 2 a LadSchlG OVG Bautzen, Urt. v. 02.12.1998 - 3 S 768/97 -, NJW 1999, 2539); die berufliche Betätigungsfreiheit muss aber jedenfalls in schwerwiegender Weise berührt werden.
  • VGH Bayern, 30.08.1984 - 22 N 84 A.1515
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01
    Nur in dieser Hinsicht, also im Zusammenhang mit seinem arbeitsschutzrechtlichen Gehalt, dient das Ladenschlussgesetz nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Sicherung der Wettbewerbsneutralität (Urt. v. 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 172; vgl. ferner VGH München, Urt. v. 30.08.1984 - 22 N 84 A. 1515 -, NJW 1985, 1180; Stober (Hrsg.), LadSchlG, 4. Aufl., Rn. 31 zu § 14).
  • OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01

    Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen

    Zuletzt hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (GewArch 2001, 260) für eine Verordnung nach § 14 LSchlG, die die Öffnung an Sonntagen betrifft, die Möglichkeit einer Verletzung von Rechten nicht berücksichtigter Konkurrenten jedenfalls für die Fälle verneint, in denen die Betroffenen nicht in schwerwiegender Weise in ihrer beruflichen Betätigungsfreiheit beeinträchtigt werden.
  • OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11

    Antragsbefugnis, Normenkontrolle, Ladenöffnung, Konkurrenzschutz, Drittwirkung,

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 2. Dezember 1998, SächsVBl. 1999, 70 = NJW 1999, 2539), ermöglichen ladenschlussrechtliche Regelungen es den Betreibern von Verkaufsstellen nicht, mit der Rüge einer Verletzung dieser Vorschriften gegen eine Rechtsverordnung vorzugehen, durch die Konkurrenten in den Genuss einer Verkürzung der allgemeinen Ladenschlusszeiten kommen (so auch BayVGH, Urt. v. 30. August 1984, NJW 1985, 1180; NdsOVG, Beschl. v. 26. April 2001, NVwZ-RR 2001, 584).
  • VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11

    Schutz der konkurrierenden Verkaufsstellen gegen eine einem Konkurrenzunternehmen

    Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten soll vornehmlich die Einhaltung der Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen durch kontrollfähige Regelungen sichern, das Verkaufspersonal insbesondere vor überlangen Arbeitszeiten schützen und ihm u.a. ein weitgehend zusammenhängendes Wochenende gewährleisten (zu dem vor dem NLöffVZG geltenden Ladenschlussgesetz: Nds. OVG, Beschl. v. 26.04.2001, 7 MN 1524/01, juris Rn. 9).
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